Altbausanierung, Denkmalsanierung, Denkmalförderung

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Altbausanierung, Denkmalsanierung, Denkmalförderung in Stuttgart und Umgebung

Die AKS BAUSANIERUNG hat es sich zu einer ihrer Aufgaben gemacht, alte Häuser wieder zu echten Schmuckstücken zu machen. Es gibt doch fast nichts Schöneres, als durch eine sanierte oder renovierte Altbauwohnung zu gehen, den Stuck an den Decken zu bewundern und die restaurierten alten Küchenfliesen in Verbindung mit der nagelneuen Küche zu bestaunen.

Bis jedoch ein Altbau wieder in neuem Glanz erstrahlen kann, braucht es einiges an Fingerspitzengefühl, Engagement und Fachwissen. Lassen Sie sich von einem unserer geschulten Mitarbeiter beraten, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihren Altbau zu renovieren oder komplett sanieren zu lassen.

Wir nehmen uns Zeit und klären in aller Ruhe die nötigen Schritte mit Ihnen.
Rufen Sie uns einfach an unter: 07151 – 945 42 98
oder schreiben uns an: info@aks-bausanierung.de eine Email.

Wir freuen uns darauf, für Sie zu arbeiten.

Ein paar Infos zum Thema Altbausanierung:

(Ein Auszug aus Wikipedia)

Der Begriff Altbausanierung beschreibt die Sanierung eines Altbaus. Neben der Gebäudetechnik kann das sowohl die Statik der Bauteile als auch die Grundrissdisposition und die äußere Hülle betreffen.

Ein Blick zurück in die Vergangenheit

Nach dem Zweiten Weltkrieg war das Baugeschehen in Deutschland zunächst von Wiederaufbauten geprägt, wobei die Substanz der bis 1945 beschädigten Gebäude verwendet wurde. Gleichzeitig entstanden Neubauten, auch Großwohnsiedlungen in den Außenbereichen der Städte. Ab den 1960er Jahren setzten Politik und Bauindustrie mit der Flächensanierung auf den Abriss von Altbauvierteln ohne Rücksicht auf historische Stadtstrukturen.

Seit den 1970er Jahren nahm der Widerstand gegen diesen „Kahlschlag“ stetig zu und nachdem sich in den 1980ern die Behutsame Stadterneuerung durchgesetzt hatte, macht die Altbausanierung heute mehr als die Hälfte des gesamten Bauvolumens aus (so genanntes Bauen im Bestand). Durch die Wiedervereinigung gelang es auch, große Altbaubestände in Ost-Berlin und der ehemaligen DDR zu sanieren und zu bewahren.

Schrittmacher in der Stadterneuerung war die Internationale Bauausstellung 1984/87 (IBA) mit dem Leiter der „Altbau-IBA“, Hardt-Waltherr Hämer.

Bauten aus der Zeit vor 1945 sind zwar aufgrund ihres hohen Alters sanierungsbedürftig, doch wenn dieser Schritt erst einmal getan war, ist der Anblick eines solchen alten neuen Hauses einfach mit nichts zu vergleichen.

Der durchschnittliche Wohnflächenbedarf pro Kopf der Bevölkerung hat im Laufe der letzten 100 Jahre stark zugenommen.

In anderen Ländern Europas ist die Bausubstanz durchschnittlich älter als in Deutschland; dort sind Sanierungsmaßnahmen somit ebenfalls unausweichlich.

Altbausanierung kann ökonomisch und ökologisch sinnvoll sein: zum einen, weil die Alternative (Abriss und Neubau) oft teurer bzw. zeitaufwändig ist; zum anderen, weil Ressourcen geschont werden.

Begriffsabgrenzung

Altbausanierung betrifft allgemein den Gebäudebestand, also auch solchen, der aus denkmalpflegerischer Sicht nicht schützenswert ist. Die Begriffe Konservierung und Restaurierung sind dem Denkmalschutz zuzuordnen. Eine Altbausanierung bedingt aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen an und in allen Gebäudeteilen in der Regel den (vorübergehenden) Auszug der Nutzer. Ein wichtiges Kriterium zur Frage der Wirtschaftlichkeit einer Altbausanierung stellt der Bestandsschutz – auch baurechtlich heute unzulässiger Bauweisen – dar.

Der Umfang einer Altbausanierung

Wegen der umfassenden Zielsetzung erstrecken sich die Arbeiten meist auf viele verschiedene Gewerke wie Fassadenbau (besonders Wärmedämmung), Putzerarbeiten, Mauerwerks– und Betoninstandsetzung, Trockenlegung, Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Klempnerarbeiten, Installateurarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Elektroinstallationsarbeiten, Fenstersanierung, Fensterbau, Innenausbau, Malerarbeiten.

Aufgrund der vielfältigen und umfangreichen Maßnahmen bedürfen die Arbeiten der Koordinierung, um den reibungslosen Ablauf zu überwachen und zu koordinieren.

* Dieser Text basiert auf dem Artikel Altbausanierung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
(Wikipedia Ende)

Bei der AKS BAUSANIERUNG bekommen Sie alles aus einer Hand. Sprechen Sie mit uns, weil es bei so einer Altbausanierung eine Menge zu beachten gibt und sich eine Altbausanierung nicht annähernd mit der Renovierung bei Auszug vergleichen lässt.

Spezielle Materialkenntnisse und die umfassende Ausbildung unserer Mitarbeiter in verschiedensten Gewerken machen uns zu Ihrem kompetenten Ansprechpartner rund um Modernisierung und Altbau Sanierung in Stuttgart. Wir begleiten Sie bereits vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen. Angefangen bei der Planung und Koordination der notwendigen Schritte und auch während der Durchführung und nach Abschluss Ihres Projektes.

Schon die vorhandenencharakteristischen Gegebenheiten und Eigenheiten eines Altbaus, wie z.B. hohe, stuckverzierte Decken und die individuellen Holzböden, stellen ohne den richtigen Partner an der Seite,bereits schon eine echteHerausforderungen dar.

Feuchte Wände spielen bei der Altbausanierung oftmals eine Rolle, weshalb es in jedem Fall bei einer Sanierung oder einer Kernsanierung ratsam ist, die Luftfeuchtigkeit durch eine Messung zu kontrollieren.

So kann gegebenenfalls auch gleich eine Kellerabdichtung vorgenommen werden, was viel an Kosten sparen kann. Wenn Sie eine Altbausanierung planen oder die Renovierung bei Auszug ansteht, sind wir die richtigen Fachleute in Stuttgart und der Region.

Ob Kernsanierung, feuchte Keller, Altbausanierung oder die Renovierung Ihres Hauses, mit der AKS BAUSANIERUNG haben Sie genau den richtigen Fachbetrieb in Ihrer Region an Ihrer Seite.

Sanierung und Renovierung denkmalgeschützter Gebäude

Bei dem Vorhaben, einen Altbau zu sanieren, kommt man unweigerlich zu dem Punkt, an dem man sich mit dem Thema “Denkmalschutz“ auseinandersetzen muss. Denn historische Immobilien machen das Vorhaben “Altbausanierung“ oftmals erheblich komplizierter.

Die Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses ist immer auch eine Herausforderung, ehe dieses wieder in neuem Glanz erstrahlt. Doch wenn dieser Akt erst einmal gemeistert ist, steigt der Wert einer solchen Immobilie erheblich.

Was man bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses auf den Fall beachten sollte

Eine Denkmalsanierung ist im Vorfeld immer genehmigungspflichtig. Hier lohnt es sich mit einem denkmalerfahrenen Spezialisten zu sprechen, denn ohne eine Zustimmung riskiert man ein hohes Bußgeld und die Verfügung zum Rückbau.

Also in jedem Fall: erst beantragen, dann die Genehmigung abwarten und dann erst mit der Sanierung beginnen.

Und, man sollte das Denkmalamt nicht als lästige Institution ansehen, sondern die Denkmalschützer als echte Partner ansehen, die bestrebt sind, historische Gebäude wieder in ihren originalgetreuen Zustand zu versetzen.

Wir von der AKS BAUSANIERUNG haben über die Jahre viel Erfahrung rund um das Thema Denkmalsanierung und Denkmalschutz gesammelt, die wir sehr gerne an unsere Kunden weitergeben.

Sprechen Sie mit uns.
Wir nehmen uns Zeit und klären in aller Ruhe die nötigen Schritte mit Ihnen.
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oder schreiben uns an: info@aks-bausanierung.de eine Email.

Wir freuen uns darauf, für Sie zu arbeiten.

Denkmalschutz und Denkmalsanierung

(Ein Auszug aus Wikipedia)

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so diese zumeist architektonisch ausgeführten Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt.

Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes. Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.

Sinn und Zweck des Denkmalschutzes

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kommt die Funktion zu, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und im Bereich des Denkmalschutzes so ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualität betrachtet werden.

Basis des Denkmalschutzes ist das jeweilige Denkmalrecht der Staaten und gegebenenfalls der Bundesländer, das festlegt, was ein Denkmal ist. Aufgabe der Denkmalschutzbehördern ist auch die Inventarisierung des Denkmalbestandes in Denkmallisten.

In Deutschland ist das Denkmalrecht ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und befasst sich mit der rechtlichen Definition und dem Schutz von Kulturdenkmalen, dem Umgang mit ihnen und mit der finanziellen Förderung denkmalgerechter Instandsetzung. Strafrechtlich werden öffentliche Kulturdenkmäler gegen eine dann als „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ bewertete unbefugte Zerstörung, Beschädigung oder erhebliche, nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes geschützt.

Ein Kulturdenkmal im Sinne des Gesetzes ist eine Sache, Sachgesamtheit oder Teil von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Die Denkmaleigenschaft eines Objekts ergibt sich mit dieser Definition aus dem Gesetz heraus und ist nicht davon abhängig, ob es in eine Denkmalliste eingetragen ist oder nicht.

* Dieser Text basiert auf dem Artikel Denkmalschutz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
(Wikipedia Ende)

Links Denkmalförderung:

Weitere Infos zur Denkmalförderung in Baden-Württemberg finden sie auf folgenden Websites: